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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2005 - L 16 U 29/03   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2005 - L 16 U 29/03 (https://dejure.org/2005,97500)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.07.2005 - L 16 U 29/03 (https://dejure.org/2005,97500)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - L 16 U 29/03 (https://dejure.org/2005,97500)
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  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 42/96

    Arbeitsunfall bei Benefiz-Fußballspiel im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2005 - L 16 U 29/03
    Denn der Begriff des Betriebes ist nicht auf die den eigentlichen Betriebszwecken dienenden Verrichtungen - im Fall des Klägers Veräußerung und Reparatur von Motorrädern - beschränkt, sondern erfasst auch alle Handlungen und Maßnahmen, die durch das äußere Dasein des Betriebes und seine Beziehungen veranlasst sind (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 1997, Az. 2 RU 42/96).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2005 - L 16 U 29/03
    Auch handelt es sich nur teilweise um Geldleistungen und im Übrigen um Sachleistungen, die einer Zuerkennung durch Grundurteil von vornherein nicht zugänglich sind (vgl. zu allem BSG, Urteile vom 7. September 2004, Az. B 2 U 35/03 R und B 2 U 46/03 R).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2005 - L 16 U 29/03
    Auch handelt es sich nur teilweise um Geldleistungen und im Übrigen um Sachleistungen, die einer Zuerkennung durch Grundurteil von vornherein nicht zugänglich sind (vgl. zu allem BSG, Urteile vom 7. September 2004, Az. B 2 U 35/03 R und B 2 U 46/03 R).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2005 - L 16 U 29/03
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Verrichtung den betrieblichen Interessen gleichwohl wesentlich gedient hat, wobei hiervon dann auszugehen ist, wenn die Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (vgl. BSGE 20, 215, 218 f; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2005 - L 16 U 29/03
    Dass die Pflege von Geschäftskontakten auch außerhalb der Geschäftsräume bei einer Tätigkeit, die nach außen hin allgemein als Freizeitgestaltung angesehen wird, in den Bereich des Unternehmens fallen kann, ist in der Rechtsprechung für abhängig Beschäftigte, die auf Anweisung ihres Vorgesetzten handeln, anerkannt (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2005 - L 16 U 29/03
    Für die Verrichtungen eines Unternehmers ist darüber hinaus entscheidend, ob sich die jeweilige Tätigkeit im Rahmen des Unternehmen hält (vgl. BSGE 87, 224, 225; BSG Urteil vom 4. Juni 2002, Az. B 2 U 24/01 R, sowie Urteil vom 6. Mai 2003, Az. B 2 U 33/02 R).
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R

    Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg - dritter Ort - Unterbrechung - innerer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2005 - L 16 U 29/03
    Für die Verrichtungen eines Unternehmers ist darüber hinaus entscheidend, ob sich die jeweilige Tätigkeit im Rahmen des Unternehmen hält (vgl. BSGE 87, 224, 225; BSG Urteil vom 4. Juni 2002, Az. B 2 U 24/01 R, sowie Urteil vom 6. Mai 2003, Az. B 2 U 33/02 R).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 24/01 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - unternehmerische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2005 - L 16 U 29/03
    Für die Verrichtungen eines Unternehmers ist darüber hinaus entscheidend, ob sich die jeweilige Tätigkeit im Rahmen des Unternehmen hält (vgl. BSGE 87, 224, 225; BSG Urteil vom 4. Juni 2002, Az. B 2 U 24/01 R, sowie Urteil vom 6. Mai 2003, Az. B 2 U 33/02 R).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2005 - L 16 U 29/03
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Verrichtung den betrieblichen Interessen gleichwohl wesentlich gedient hat, wobei hiervon dann auszugehen ist, wenn die Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (vgl. BSGE 20, 215, 218 f; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
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